Ort: Martin-Luther-Platz, 59065 Hamm
Zeit: 11.00 – 14.00 Uhr
Ausgebeutet und im Stich gelassen! Textilarbeiterinnen in Bangladesch und Pakistan. Wir unterstützten mit einer Petition den Kampf für die Rechte der Textilarbeiter*innen.
Seit Jahren profitieren Modeunternehmen und Regierungen von den schlechten Arbeitsbedingungen derjenigen Menschen, die unsere Kleidung herstellen. Die meisten von ihnen sind Frauen. Textilarbeiter*innen in Bangladesch, Indien, Pakistan und Sri Lanka kämpfen täglich ums Überleben. Sie müssen dabei sexuelle Belästigung, unbezahlte Überstunden, niedrige Löhne, überhöhte Produktionsziele, schlechten oder gar keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung und andere ausbeuterische Bedingungen erleiden, um ihre Familien zu ernähren. Sie hätten mehr Chancen, gegen diese Ungerechtigkeiten vorzugehen, wenn sie Gewerkschaften angehörten. Doch genau dieses Recht wird ihnen weitgehend verweigert.
Wirforderten die Regierungen von Bangladesch, Indien, Pakistan und Sri Lanka auf, das Recht der Textilarbeiter*innen auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Vereinigungsfreiheit zu gewährleisten.
Ausbeutung für unsere Kleidung:
So werden Arbeitsrechte in der Textilindustrie unterdrückt
Was sind die zentralen Ergebnisse der Amnesty-Recherche?
- Systematische Unterdrückung der Gewerkschaften: In Bangladesch, Indien, Pakistan und Sri Lanka werden Textilarbeiter*innen regelmäßig daran gehindert, Gewerkschaften zu gründen oder ihnen beizutreten. Sie werden dabei bedroht und schikaniert, müssen Entlassungen und Gewalt fürchte.
- Profite auf Kosten der Arbeiter*innenrechte: Globale Modemarken, Fabriken und die Regierungen dieser vier Länder bilden eine „unheilige Allianz“. Sie profitieren von der Ausbeutung, den Hungerlöhnen und den prekären Arbeitsbedingungen der zumeist weiblichen Arbeitskräfte.
- Regierungsseitige Blockaden: Behörden verweigern oder erschweren das Menschenrecht auf Vereinigungsfreiheit durch Sabotage von Gewerkschaften oder unabhängiger Gremien.
- Versagen internationaler Modemarken: Die im Rahmen der Amnesty-Recherche befragten 21 Marken kommen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nicht nach. Die Lieferketten sind intransparent, was die Verletzung von Arbeitsrechten ermöglicht.
Diskriminierung von Frauen: Die mehrheitlich weiblichen Textilarbeiter*innen, oft aus marginalisierten Gruppen, sind systematischer Belästigung und Misshandlung ausgesetzt. Sie haben kaum Zugang zu rechtlicher Vertretung, was durch fehlende Gewerkschaften noch verschärft wird.
Forderungen von Amnesty International an die deutsche Bundesregierung und die EU:
- Volle Gewährleistung der Vereinigungsfreiheit: Staaten müssen sicherstellen, dass alle Arbeiter*innen (auch in Sonderwirtschaftszonen) das Recht auf Gewerkschaftsgründung und Tarifverhandlungen uneingeschränkt ausüben können.
- Untersuchung und Entschädigung: Alle Verstöße gegen Arbeitsrechte müssen untersucht, Arbeitgeber*innen angemessen sanktioniert und die betroffenen Arbeiter*innen zeitnah entschädigt werden.
Forderungen von Amnesty International an die Unternehmen und internationale Modemarken:
- Verbindliche Sorgfaltspflicht: Modemarken müssen dringend eine menschenrechtskonforme Beschaffungsstrategie entwickeln und eine obligatorische Sorgfaltspflicht entlang der gesamten Lieferkette einführen.
- Schutz vor Repressalien: Sie müssen Vergeltungsmaßnahmen gegen Gewerkschaften verbieten und sich gegen die Verweigerung der Rechte aussprechen.
- Fokus auf Gleichberechtigung: Konkrete Maßnahmen zur Förderung der Mitsprache von weiblichen Angestellten und zum Schutz vor Diskriminierung sind zu ergreifen.
